Gemeinderatsbericht vom 27. Oktober 2025

Medienmitteilung

Gemeinderatsbericht vom 27. Oktober 2025

Die Grenzbereinigung der Sekundarschulgemeinden Uster und Nänikon-Greifensee wurde einstimmig angenommen. Zu diesem klaren Verdikt hat der Präsident der Sekundarschulgemeinde Uster, Benno Scherrer (GLP), mit einer sehr guten Lösung massgeblich beigetragen. Im weiteren kriegt Uster endlich eine moderne, stark verbesserte Unterstützung der familienergänzenden Betreuung und der Aussenraum des Schulhauses Oberuster wird mit leicht reduzierten Finanzen aufgewertet.
 
Weisung: «Familienergänzende Betreuung (FEB), Erhöhung des jährlichen Beitrages»
 
Votum von Claudia Frei: Die GLP begrüsst den vorliegenden Antrag. Nach 22 Jahren und einer Bevölkerungszunahme von 25 % ist es definitiv an der Zeit, gewisse Anpassungen vorzunehmen. Seit der aktuelle Kredit gesprochen worden ist, also 2003, hat insbesondere die Berufstätigkeit der Mütter stark zugenommen.
 
Es ist schlicht eine andere Zeit, die wir jetzt haben. Zum einen, weil viele Eltern eine gemeinsame Betreuung der Kinder anstreben, zum anderen haben sich auch gesellschaftliche und rechtliche Dinge verändert wie unter anderem ein neues Scheidungsrecht, das die Berufstätigkeit und auch Betreuung der Kinder von beiden Elternteilen zur Pflicht macht.
 
Dies führt dazu, dass die Kinder, die wir uns als Gesellschaft ja alle wünschen und die wir für den Fortbestand der Menschheit auch benötigen, durch irgendjemanden betreut werden müssen. Grosseltern sind nicht in jedem Fall vorhanden oder vor Ort und teilweise ja auch selbst noch berufstätig. Deshalb haben viele Eltern überhaupt nur die Möglichkeit, erwerbstätig zu sein, wenn sie ihre Kinder in eine Kita bringen können. Kinder und Beruf dürfen sich nicht ausschliessen.
 
Dies ist schlicht eine Realität.
 
Wir begrüssen es, dass mit dem vorliegenden Antrag die Erziehungsberechtigten zukünftig eine grössere Auswahl an Kitas zur Verfügung haben. Und aus Sicht der Kitas, dass sie alle einen Leistungskontrakt mit der Stadt Uster abschliessen können. Dass sie den geplanten Änderungen positiv gegenüberstehen, ist gut, denn sie haben bereits mit genügend Problemen wie, z. B. Fachkräftemangel, zu kämpfen. Wir begrüssen es ebenfalls, dass mit dieser Vorlage in erster Linie Erziehungsberechtigte mit niedrigem und mittleren Einkommen entlastet werden. Auch die stärkere Berücksichtigung von Alleinerziehenden ist ganz in unserem Sinn, denn auch dies ist eine Realität für sehr viele Elternteile.
 

Dass der Stadtrat die Möglichkeit schafft, im Sinne einer Härtefallregelung den Mindestbeitrag zu erlassen, ist für uns ein wichtiges Argument für diesen Antrag. Es ist uns enorm wichtig, dass Erziehungsberechtigte nicht aufgrund des Mindestbeitrages auf einen Kita-Platz verzichten und Sozialhilfe beziehen.

 

Gerade der SVP/konservativeren Kreisen möchte ich mitgeben, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft auch Stress bedeutet. Es bedeutet für viele Eltern durchaus Stress, seine Kinder jeden Morgen in die Kita zu bringen und pünktlich wieder abholen zu müssen. Es bedeutet immer Stress, wenn man einen Anruf bekommt, dass das Kind krank ist und man es abholen muss. Und zwar sofort. Diese gesellschaftlich gewünschte Vereinbarkeit ist nicht einfach etwas, das man macht, weil es einfacher ist. Meist ist es auch eine Belastung. Und oft ist es auch alternativlos. Ich möchte wirklich darauf aufmerksam machen, dass mit den Änderungen des Scheidungsrechts vor 10 Jahren Mütter für sich selbst keinen Unterhalt mehr erhalten nach einer Scheidung, sondern nur noch Alimente für Kinder, die aber oft auch nicht die effektiven Kosten decken. Sie sind also gezwungen, arbeiten zu gehen. Um sich und ihre Kinder zu finanzieren. Sie haben keine Wahl.  Und da dies eine Tatsache ist, tun sie gut daran, grundsätzlich immer erwerbstätig zu bleiben. Sie werden aber auch Steuern bezahlen. Und gerade mittel- bis langfristig lohnt sich die Investition in die Ermöglichung der Erwerbstätigkeit der Eltern. 
 
Die mit dieser Vorlage vorgesehene Erhöhung des Betrages ist angesichts des Bevölkerungswachstums äusserst moderat und die Senkung der administrativen Aufwände für die Verwaltung erfreulich.
 
Wir werden dem KSG-Antrag (Paul Stopper) zustimmen und ebenso der Vorlage als Ganzes.
 
 
Votum von Ursula Räuftlin: Als ehemaliges Vorstandsmitglied einer Kinderkrippe freut mich dieser Antrag besonders. Der Stadtrat will mit diesem Antrag den Eltern eine grössere Auswahl an KITAS anbringen. Zudem sollen die niedrigen und mittleren Einkommen entlastet werden. Dies trägt dazu bei, dass die Eltern im Berufsleben aktiv bleiben können und damit ihre beruflichen Fähigkeiten beibehalten bzw. vertiefen können.
 
Mit den Zahlenbeispielen in der Weisung zeigt uns der Stadtrat aber Beispiele auf, die mit dem angedachten Reglement tatsächlich entlastet werden. Nur leider sind diese Beispiele nur bedingt aussagekräftig. Die Einelternfamilie mit einem steuerbaren Einkommen von 90’000 Franken und einem steuerbaren Vermögen von 100’000 Franken muss mir der Stadtrat zuerst noch aufzeigen. Realistischer sind bei den alleinerziehenden Müttern eher steuerbare Einkommen im Bereich von 10’000 bis 20’000 Franken und Vermögen von unter 50’000 Franken. Diese Einelternfamilien werden aber mit dem angedachten Reglement und der damit verbundenen Erhöhung des Minimaltarifs von Fr. 17 auf Fr. 20 pro Tag um 20 bis 25% höher belastet als bisher. Dabei sollten doch gerade die niedrigen Einkommen entlastet werden.
 
Ich bitte deshalb den Stadtrat, das angedachten Elternbeitragsreglement nochmals kritisch zu hinterfragen. Insbesondere sollte der Minimaltarif bei den Fr. 17 pro Tag verbleiben und ev. auch der Rabatt bei mehreren Kindern beibehalten werden. Als Ausgleich könnte der Leistungsbeitrag auf Fr. 1.25 erhöht werden.
 
Die Stossrichtung stimmt und ich hoffe nun einfach darauf, dass wenn der Minimaltarif nicht gesenkt wird, der Stadtrat dann wenigstens den Art. 14 Härtefälle bei den alleinerziehenden Müttern einigermassen grosszügig anwendet.
 
Da wir das EBR ja leider nicht festlegen können, hoffe ich einfach, dass mir der Stadtrat nun gut zugehört hat, und diese Anregungen mit einer Anpassung des EBR aufnimmt. Wie gesagt, die Stossrichtung stimmt und ich unterstütze deshalb den vorliegenden Antrag.
 
 
Weisung: «Schulhaus Oberuster, Teilprojekt 1 Aussenanlage; Baukredit»
 
Votum von Andreas Pauling: die Schulanlage Oberuster kenne ich auch persönlicher Erfahrung gut: meine beiden Kinder gehen dort in die 2. und 5. Klasse. Wir sind regelmässig im Aussenraum sportlich unterwegs. So kommt es, dass meine Knie mit dem sehr harten Belag auf dem Fussballfeld leidvolle Bekanntschaft gemacht haben.
 

Auch sonst präsentiert sich der Aussenraum auch im Vergleich mit anderen Schulanlagen nicht sehr einladend. Wenig Struktur, in die Jahre gekommene Installationen. Sehr verständlich, dass sich die Nutzer eine moderne Umgestaltung wünschen. 

 

Die vorliegende Weisung will hier Abhilfe schaffen. Sie beschreibt eine freundliche Erlebniswelt, die strukturreich für Sport und Bewegung, aber auch zum Lernen konzipiert ist. Das Konzept überzeugt, und wir begrüssen sehr, dass auch die Eltern- und Kinderräte involviert waren. Dass die SBB beim Doppelspurausbau einen Streifen des neu gestalteten Raums verwenden muss, ist zwar unschön, rechtfertigt aus unserer Sicht eine Verschiebung des Projekts nicht. Denn wer weiss schon, wann die SBB auch wirklich gebaut haben werden.

 

Uns ist klar, dass ein solches Projekt seinen Preis hat. Die 700’000.- sind ein stolzer Preis, die Bauteuerung hat auch dieses Projekt verteuert. Andererseits wurde die Projektplanung bereits teilweise im nun sistierten Aufstockungsprojekt gemacht. Daher sind aus unserer Sicht die 100’000.- Planungskosten für den Landschaftsarchitekten zu grosszügig budgetiert. Wir sind überzeugt, dass damit und 1-2 weiteren sehr kleinen Einsparungen mit CHF 50’000.- weniger budgetiert werden kann.

 

Ich freue mich auf die Umsetzung dieses innovativen Projekts. Auch meine Knie freuen sich auf den neuen, hoffentlich etwas weicheren Belag. Ich bin mit auch sicher, dass meine Kinder Freude an der neuen Aussenanlage haben werden, auch wenn sie zuerst mal 6 Monate lang vor allem eine Baustelle kennen lernen werden.

 

Die GLP/EVP-Fraktion stimmt der Weisung mit der Kürzung auf 650’000.- zu.

 

Begründung der Kürzung: Die Kosten für die Planung/Bauleitung sind mit CHF 100’000.- budgetiert (Landschaftsarchitekt). Das sind 14.2% der Gesamtkosten. In der Ausführungsplanung rechnet man mit 10 – 20%, je nach Grösse und Komplexität des Projektes. Da die Aussenraumgestaltung kein allzu komplexes Unterfangen ist und ein Teil der Projektierung im Rahmen der sistierten Aufstockungsplanung bereits gemacht ist, sollten die Kosten für den Landschaftsarchitekten deutlich geringer als 100’000.- ausfallen. Ein allfälliger kleiner Restfehlbetrag soll durch Projektoptimierungen erzielt werden.