Ganz so einfach ist es aber nicht mit der Einführung dieser neuen Baubegriffe. Was wir uns heute bewusst sein müssen: mit den neuen Höhenangaben in der BZO können Gebäude etwa einen halben Meter höher gebaut werden als bisher. Damit ist aber nicht eine Aufzonung oder Mehrausnutzung gemeint. Die Gebäude werden bei derselben Ausnutzung höher in Erscheinung treten. Zudem können zukünftig Gebäude wegen geänderter Definitionen auch ca. 2 m länger werden obwohl die Gebäudelänge von der Zahl her beibehalten wurde. Andere Gemeinden halten sich bei der Einführung der harmonisierten Baubegriffe eher an die Empfehlungen der Fachpersonen, welche eine kritische Überprüfung der Fassadenhöhe, der Gebäudelängen und der Grenzabstände empfehlen. Diese kritische Prüfung und eine Erläuterung, weshalb man diese Masse in Uster unverändert beibehält, vermisse ich im Planungsbericht der Planpartner AG gänzlich.
Als einzige wichtige inhaltliche Änderung im Zonenplan wird die Reservezone im Grossriet neu der Landwirtschaftszone zugewiesen und damit die Kulturlandinitiative für Nänikon umgesetzt. Etwas weniger
glücklich sind wir mit einigen Änderungen, die in den geltenden Gestaltungsplangebieten vorgenommen wurden. Gemäss der Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) ist es nämlich erforderlich, alle nicht zonierte Gebiete einer Bauzone zuzuweisen. Etlichen Gestaltungsplänen in Uster war bisher keine Grundnutzung unterlegt oder die Grundnutzung war nicht mit den Gestaltungsplanvorschriften kompatibel. Die nun im Zonenplan dargestellten Nutzungszonen wurden so ausgewählt, dass sie der Nutzung im Gestaltungsplan entsprechen. Wir hätten aber in diesen Gebieten teilweise gerne richtige Gewerbezonen und nicht Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen. In der wirklichen Zonenplanrevision werden wir uns vertieft damit auseinandersetzen müssen, wie wir dem Gewerbe den notwendigen Raum zur Verfügung stellen können.
Insgesamt ist uns diese erste Phase der Nutzungsplanungsrevision etwas zu rein technisch ausgefallen. Änderungen, die ganz klar mehrheitsfähig sind, könnten durchaus auch jetzt schon in die Nutzungsplanung aufgenommen werden. Deshalb unterstützt unsere Fraktion den Minderheitsantrag aus der KPB zur Zuweisung des Gebiets der Spielwiese Stapfer zur Erholungszone. Man hätte aber etwas mehr machen dürfen.
Wie im Text der Motion ausgeführt, ist für uns klar, dass insbesondere Präsidien von Verwaltungsräten mit fachlich geeigneten Personen besetzt werden müssen. Und da wäre es reiner Zufall, dass ein Stadtrat und, wie aktuell vorgesehen, der Bauvorstand, diese spezifischen Qualifikationen mitbringt. Auch bringt diese Verknüpfung Rollenkonflikte, die nicht notwendig wäre. Selbstverständlich muss sich die Stadt Uster als Eigentümer strategisch einbringen. Aber insbesondere das Präsidium müsste fachlich besetzt werden und die Kontinuität auch unabhängig von Wahlen gewährleistet werden.
Wir sind bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und beauftragen den Stadtrat, seine Arbeit aufzunehmen.