Gemeinderatsbericht vom 16. März 2026

Medienmitteilung

Gemeinderatsbericht vom 16. März 2026

Die beiden bedeutendsten Traktanden der Sitzung waren ein Postulat zur offenen Arbeit mit Kindern und eine Leistungsmotion, die den Personalaufwand deckeln will. Das Postulat, das eine Lücke schliesst, wurde angenommen, während die Leistungsmotion mit Stichentscheid des Ratspräsidenten abgelehnt wurde.
 
 
Den Link zur Gemeinderatssitzung findet Ihr hier: https://www.uster.ch/sitzung/6646612
 
Voten der GLP
 
 
Andreas Pauling zur Leistungsmotion «Personalaufwand nachhaltig steuern – mit Verantwortung und Transparenz»: diese Leistungsmotion ist eine verbesserte Version des Vorstosses, den wir vor einem Jahr behandelt haben und der von uns zu Beginn teilweise unterstützt wurde. Der SR hatte damals auf einige Schwächen des Vorstosses hingewiesen, die diese LM zu berücksichtigen versucht.
 

Wie ich schon in früheren Voten ausgeführt habe, ist es auch uns ein Anliegen, die Steigerung des Personalaufwandes zu begrenzen. Im Budget 2026 hat dies der SR unserer Ansicht nach auch getan – ob dies auch für die folgenden Budgets der Fall sein wird, ist natürlich noch offen. Der SR hat aber aktenkundig mehrfach versprochen, durch Aufnahme von Kennzahlen über alle Organisationseinheiten hinweg, die Veränderungen im Personalaufwand detailliert zu dokumentieren. Dies sollte es uns Gemeinderäte ermöglichen, den Personalaufwand in der Budgetdebatte nachhaltig zu steuern – also genau das, was diese Leistungsmotion im Titel fordert. Dann sind aber wir Gemeinderäte in der Pflicht, diese Arbeit, die bereits in den Subkommissionen beginnen muss, auch zu tun. Ich fordere bereits jetzt alle Kolleginnen und Kollegen auf, dies bei der Prüfung des Budgets 2027 ernst zu nehmen.

 

Jetzt aber zurück zur Leistungsmotion. In der Begründung wird ausgeführt, dass auf Flexibilität statt auf starre Vorgaben gesetzt würde. Unmittelbar danach folgt aber eine recht starre Vorgabe: Der Personalaufwand dürfe maximal CHF 3’300 betragen – inflationsbereinigt und mit einigen zulässigen Abweichungen. Was würde das für die folgenden Budgets bedeuten? Der maximal zulässige Personalaufwand wäre dann Referenzwert unter Berücksichtigung der jährlich ändernden Inflationsraten und den diversen weitern ebenfalls jährlich ändernden zulässigen Abweichungen. Sie hören es bereits: Das wird mit den Jahren ein immer komplizierteres Konstrukt. Nicht wirklich praktikabel. Und generiert immer mehr Personalaufwand – genau das, was die LM vermeiden wollte.
 
Die LM fordert auch, dass der SR «freiwillige Aufgabenbereiche» nur dann übernehmen soll, wenn der GR zugestimmt hat. Letztlich geht es hier um die Finanzkompetenzen von GR und SR. Die sind in der Gemeindeordnung geregelt und wurden an der Urne bestätigt. Die Finanzkompetenz des SR bei «freiwilligen Aufgabenbereichen» soll faktisch auf Null zu reduziert werden. Das geht gar nicht und macht auch keinen Sinn.
 
Wir halten den vom SR vorgeschlagenen Weg – also klarere Dokumentation des Personalaufwandes und damit bessere Steuerbarkeit durch den Gemeinderat – für den klar besseren Weg. Dies gibt auch dem Personal die Gewissheit, dass sinnvolle Personalpolitik betrieben werden kann. Mit dem engen Korsett von fixen Obergrenzen wäre das nicht garantiert. Das ist motivierender für die stets sehr gute Arbeit des Personals, wofür wir sehr dankbar sind.
 

Die LM will gemäss Titel den Personalaufwand nachhaltig steuern – treffender wäre den Personalaufwand kompliziert deckeln. Und das lehnen wir ab.

 
 

Marco Kranner zur Motion «Pilotprojekt «Offene Arbeit für Kinder im Mittelstufenalter»: Wir haben heute die Gelegenheit, einen entscheidenden Schritt für die Kinder- und Jugendpolitik in Uster zu machen. Die Motion 636/2025 ist die logische Konsequenz aus der Analyse des Postulats 577/2024, welches bereits deutlich aufgezeigt hat: Wir haben eine Lücke bei den 9- bis 12-Jährigen.

 

Die GLP/EVP-Fraktion unterstützt diese Motion aus voller Überzeugung. Damit dieses Pilotprojekt jedoch ein Erfolg wird, sind uns drei Punkte besonders wichtig:

 

Punkt 1: Partizipation: Von Kindern für Kinder
Ein Angebot für die Mittelstufe darf nicht am grünen Tisch entworfen werden. Damit das Pilotprojekt bei der Zielgruppe wirklich ankommt, muss es unbedingt gemeinsam mit den betroffenen Kindern ausgearbeitet werden. Offene Arbeit bedeutet Partizipation. Nur wenn die Kinder von Anfang an mitbestimmen können, wie ihr Treffpunkt aussieht und welche Projekte sie umsetzen wollen, entsteht eine echte Identifikation mit dem Angebot.

 

Punkt 2: Wirkung messbar machen
Ein vierjähriges Pilotprojekt bietet uns die Chance, wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Für uns ist es zentral, dass während dieser Zeit klar aufgezeigt wird, welche Wirkung das neue Angebot erzielt. Wir wollen sehen, wie die niederschwellige Beratung und die Gesundheitsförderung bei den Kindern ankommen und wie problematische Tendenzen durch frühzeitige Begleitung entschärft werden können. Diese Evaluation ist die notwendige Basis für die spätere Überführung in ein Regelangebot.

 

Punkt 3: Die Lücke nachhaltig schliessen
Das Ziel dieses Vorstosses ist klar definiert: Die fachlich ausgewiesene Lücke im Mittelstufenalter muss geschlossen werden. Es geht hier nicht um ein nettes «Zusatzprogramm», sondern um eine präventive Grundversorgung. Indem wir heute rund 160’000 Franken jährlich in die Hand nehmen, investieren wir klug. Wir begleiten Schwierigkeiten, bevor sie eskalieren, und senken damit potenziell die Kosten für spätere, weit teurere Interventionen bei älteren Jugendlichen.

 

Fazit: Wir müssen uns bewusst sein: Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Wenn wir heute in ihre Förderung, ihren Schutz und ihre Mitwirkung investieren, legen wir das Fundament für eine gesunde und verantwortungsbewusste Gesellschaft von morgen. Kümmern wir uns deshalb jetzt um sie.

 

Die GLP/EVP-Fraktion unterstützt diese Motion und bittet den Stadtrat um die Ausarbeitung dieses Projekts.

 
 
Claudia Frei zum Postulat «Essbare Stadt»: Grundsätzlich haben wir grosse Sympathien für dieses Postulat. Wir sind der Auffassung, dass Uster gärtnerisch noch ein ganz grosses – aktuell brachliegendes – Potenzial hat. Sowohl beim Gemüse, als auch bei den Blumen und damit der Förderung der Biodiversität. Man braucht nur über die Grenze nach Volketswil zu fahren und wird dort von Blumenrabatten empfangen, die auch jeweils den Jahreszeiten entsprechend angepflanzt worden sind. Auch ist sicher jedem, der im Sommer einmal in Süddeutschland war, aufgefallen, dass dort viel mehr Wert auf die Bepflanzung von allem möglichen gelegt wird – von Geranien bis zu Kreiseln. Und zumindest mir gefällt dies ausgesprochen und ich finde, es macht eben einen Unterschied! Nun kann man darüber diskutieren, ob hierfür Steuergelder verwendet werden sollen oder eben nicht. Aber, dass die Stadt „äs bitz e Schnurre macht“, dagegen wird wohl kaum jemand etwas haben.
 

Wir fände es allerdings gerade in diesem Bereich gut, wenn solche Projekte auf Einzelinitiative beruhen. Ustermer und Ustermerinnen, die sich zusammentun und zum Beispiel unsere Kreisel schöner bepflanzen. Oder Gemüse anpflanzen. Die meisten, die einen Garten haben, haben irgendwann Pflanzen, die sich ausbreiten und von denen sie zu viele haben. Weshalb diese nicht in einer Fussgängerinsel unterbringen? Weshalb damit nicht einen Kreisel aufwerten?

 

Und hier erwarten wir von der Stadt, dass bei solchem Engagement keine Steine in den Weg gelegt werden. Wir sind der Auffassung, dass es auch ein geringer Aufwand wäre, mal solche Flächen auch zu bestimmen und quasi freizugeben zur Bepflanzung. Und allenfalls bei künftigen Bauprojekten auch solche Flächen zu schaffen, indem bei Fussgängerinseln bewusst nicht alles zugepflastert wird.

 

Für ein schönes Uster für alle.

 

Dem Postulat kann die GLP/EVP-Fraktion jedoch nicht zustimmen, da wir uns für das berechtigte Anliegen Initiative von Uster Bewohnerinnen und Bewohnern wünschen.

 

Ursula Räuftlin zum Postulat «Schutz der Bäume»: Mit dem vorliegenden Vorstoss der Grünen wird sehr bescheiden verlangt, dass der Stadtrat prüfen soll, wie er bei eigenen Projekten den Bestand an Bäumen besser schützen kann. Unsere Fraktion steht voll und ganz hinter diesem Anliegen und wird das Postulat überweisen.
 

Der Baumerhalt muss zwingend bei der Projektierung von städtischen Projekten in der Interessensabwägung als sehr hoch gewichtet werden. Ich hoffe doch sehr, dass der Stadtrat nicht nur bei seinen eigenen Projekten, sondern auch im Rahmen von Baugesuchen den Erhalt von Bäumen einfordert. Der neue § 238a des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist konsequent anzuwenden. Demnach ist bei allen Bauvorhaben der Erhalt von bestehenden Bäumen einzufordern oder angemessene Ersatz- und Neupflanzungen zu verfügen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass genügend Wurzelraum und ausreichender Raum für die Versickerung geschaffen wird.

 

Was gemäss der aktuell gültigen gesetzlicher Vorgabe nach §238a PBG für Private Bauherren gilt, gilt zwingend auch für die Stadt als Bauherr. Der Vorstoss wäre daher daher eigentlich in der vorliegenden Form gar nicht nötig.
 
 
Wir erwarten vom Stadtrat deshalb vom Stadtrat etwas mehr. Er soll sich nicht nur Gedanken darüber machen, wie er den Bestand der Bäume besser schützen kann, sondern auch welche Massnahmen die Stadt Uster treffen muss, damit sich der Baumbestand im Stadtgebiet erhöht und damit CO2 reduziert und mehr Wasser gespeichert und verdunstet werden kann. Ganz im Sinne des Vorstosses von Mary Rauber und Beatrice Caviezel aus dem Jahr 2019 «Bäume pflanzen für die Zukunft», welche damals leider hier im Rat keine Mehrheit fand.
 
 
Ursula Räuftlin zum Postulat «Umsetzung der GO: «Die Stadt Uster setzt konsequent auf den öffentlichen Verkehr»»: Wir stehen voll und ganz hinter der Stossrichtung, dass Uster vom Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr umsteigen soll. Dafür steht ja auch das Motto «Uster steigt um» des Stadtentwicklungskonzepts STEK.
 
Im letzten Herbst hat eine Mehrheit des Gemeinderates zudem den auf dem STEK aufbauenden neuen Richtplan verabschiedet. Darin sind die Ziele und Festlegungen zum öffentlichen Verkehr definiert. Unter anderem ist auch festgehalten, dass die ÖV-Erschliessung von Nänikon, Werrikon und im Bereich der Seestrasse ausgebaut werden soll und dass die Buslinien zu Durchmesserlinien verknüpft werden sollen.
 

An der Sitzung vom 9. Februar 2026 haben wir uns hier in diesem Saal intensiv mit dem Bahnhofzentrum befasst. Dabei wurde uns in der Kommission am 26. Januar 2026 von der VZO ein Ausblick auf das Buskonzept 2035 vorgestellt. Das Buskonzept und der Bushof sind aufeinander abgestimmt und das Buskonzept sieht bis zum Jahr 2035 eine Taktverdichtung auf 7 1/2 bzw. 10 vor.

 

Aktuell findet seit dem 9. bis 29. März 2026 zudem die öffentliche Auflage der geplanten Angebotsänderungen im Zürcher Verkehrsverbund statt. Jedermann kann seine Änderungswünsche bis zum 30. März 2026 schriftlich bei der Stadt Uster einreichen. Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass mit diesem Verfahren durchaus Wünsche der Bevölkerung aufgenommen werden. So haben wir vor einigen Jahren im Gschwader auf der Linie 811 dank meiner Intervention am Wochenende frühere Verbindungen erhalten. Auch mit Leistungsmotionen kann man gezielt neue Buslinien anregen, um bisher nicht erschlossene Gebiete zu erschliessen. Dank diesem Verfahren kommen heute die Sportler mit der Buslinie 818 direkt zu den Sportanlagen.
 
Insbesondere mit den neuen Richtplan sind die planerischen Grundlagen vorhanden, um einen flächendeckenden öffentlichen Verkehr mit einem sinnvollen Taktfahrplan einzureichen. Dass der Richtplan noch nicht in Kraft ist, haben wir unter anderem Paul zu verdanken. Da wegen dem Referendum der Richtplan noch nicht verbindlich ist, ist es aus unserer Sicht zu diesem Zeitpunkt definitiv nicht angezeigt, dem Stadtrat einen neuen Auftrag zu erteilen. Insbesondere nicht einen, der auf einem 35-jährigen Planungswerk beruht und auf eine Vergangenheitsbewältigung abzielt.
 
Wir können dieses Postulat, trotz dem ansprechenden Titel des Postulats, zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstützen.