Montag, 23. Januar 2023

Gemeinderatsbericht vom 23. Januar 2023

Auf der Traktandenliste dieser Ratssitzung stand nur ein Punkt, der zu reden gab: der private Gestaltungsplan "Schliifi Nord". Die Tribüne des Gemeinderatssaals war jedoch fast auf den letzten Platz belegt; neben den Bürgerrechtsbewerbenden waren auch viele Angestellte der Stadt anwesend, die damit ihren Unmut über den Teuerungsausgleich von nur 2.5% statt 3.5% ausdrückten, während der Gemeinderat bei der Sekundarschulgemeinde 3.5% gewährt hatte. Diese Ungleichbehandlung finden wir auch stossend, und sind mehrheitlich für die 2.5% Teuerungsausgleich.

Weisung: Privater Gestaltungsplan "Schliifi Nord" und Teilrevision Zonenplan

Ursula Räuftlin: Uns wird hier ein privater Gestaltungsplan vorgelegt, zu welchen wir bekanntlich nur ja oder nein sagen können, aber keine Änderungen oder Verbesserungen anbringen können.

Es handelt sich hier um das Gebiet Schliffi in Niederuster, in welchem die bestehende Halle heute gewerblich genutzt wird. Mit dem vorliegenden neuen GP sollen nun anstelle der grossflächigen Halle drei Baubereiche ausgeschieden werden. Dabei ist in allen drei Bereichen eine gewerbliche Nutzung zulässig. Zudem soll der Aussenraum aufgewertet und der Zugang zum Aabach ermöglicht werden. So weit so gut. Die GP-Vorschriften lassen aber auch eine Wohnnutzung von 100% im Baubereich C sowie maximal 80% in den Baubereichen A und B zu. Die Erstellung von so viel Wohnraum widerspricht den Zielsetzungen des STEK, welches vorgibt, dass das Arbeitsplatzwachstum in Uster genauso wie das Bevölkerungswachstum erfolgen soll und das Verhältnis von Anzahl Arbeitsplätzen zu Anzahl Einwohnern von 1:2 beibehalten werden soll. Eine Umnutzung von Arbeiten / Gewerbe zu Wohnen mit ca. 95% zulässigen Wohnanteil verletzt diesen Grundsatz.

Der Stadtrat hat dann mit dem städtebaulichen Vertrag versucht, diesen Mangel zu heilen, indem er per Vertrag vereinbart, dass im den Baubereichen B und C ausschliesslich Gewerbeflächen möglich sind und erst wenn diese zwei Jahre nicht vermietet werden können, diese zu preisgünstigem Wohnen umgenutzt werden dürfen. Eine gute Absicht, mit dem städtebaulichen Vertrag die Gestaltungsplanvorschriften übersteuern zu wollen und damit die Nutzung so festzulegen, wie sie wohl der Mehrheit hier im Rat gefallen würden.

Einige Fraktionsmitglieder werden diesen Kniff so akzeptieren, auf einige zusätzliche Arbeitsplätze hoffen und dem Antrag zustimmen.

Andere, zu welchen auch ich gehöre, werden den Antrag und damit den GP ablehnen. Man hätte die GP-Vorschriften so formulieren können, dass die gewünschte gewerbliche Nutzung realisiert werden muss. In Uster haben wir heute eher wenig Land für gewerbliche Nutzungen und viel bauliche Reserven für Wohnnutzungen. Einer Umnutzung zu Wohnen könnte ich nur im gesamtstädtischen Kontext auf Richtplanstufe zustimmen, wenn klar ist, dass andernorts in Uster genügend Gewerbeflächen zur Verfügung stehen werden. Den Richtplan sollten wir noch dieses Jahr behandeln können, weshalb ich es als nicht zielführend erachte, an einem einzelnen Puzzlestück im städtischen Gebilde gerade jetzt noch herumzusägelen.

Die Tatsache, dass der aktuell gültige GP nicht mehr der gewünschten planerischen Entwicklung entspricht, heisst meiner Ansicht nicht, dass man nun jeder Form eines neuen GPs zustimmen muss. Wir könnten deshalb getrost zuerst den Richtplan behandeln und in diesem Rahmen die Nutzung der Schliffi Nord klären.

Ich mache zudem ein sehr grosses Fragezeichen, ob mit einem städtebaulichen Vertrag die GP-Vorschriften übersteuert werden können. Vielleicht kaufen wir hier heute Abend wieder einmal mehr die Katze im Sack.

 

Der Gemeinderat hat die Weisung mit 28:7 Stimmen angenommen.